Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Niederlande
Artikel 1 – Algemein
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Abtretung und jeden Vertrag zwischen Unisad B.V. (im Folgenden Unisad genannt) und der anderen Partei, für die Unisad B.V. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sowie für Verpflichtungen, die sich daraus ergeben. Unisad B.V. bestätigt Abweichungen oder Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich und gilt nur für das jeweilige Angebot, die Abtretung und die Vereinbarung.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit Unisad, für deren Durchführung Unisad die Dienste Dritter in Anspruch nimmt.
1.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich widersprochen.
1.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt anwendbar.
Artikel 2 – Verträge und Änderungen
2.1 Eine vom Kunden aufgegebene Bestellung wird von Unisad als unwiderrufliches Angebot betrachtet.
2.2 Unisad ist gegenüber dem Kunden an einen an Unisad erteilten Auftrag nur gebunden, wenn und sobald dieser Auftrag von Unisad innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Lieferauftrags schriftlich bestätigt wird oder Unisad mit der Ausführung dieses Auftrags begonnen hat. Unisad behält sich ausdrücklich vor, den Liefertermin in der vorgenannten Bestätigung anzugeben. Für Arbeiten/Lieferungen, für die aufgrund der Art und/oder des Umfangs keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung, die den Vertrag richtig und vollständig darstellt.
2.3 Vom Kunden nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen in der Ausführung sind Unisad vom Kunden rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen und binden Unisad nur, wenn diese Vereinbarungen/Verpflichtungen von Unisad schriftlich bestätigt wurden. Bei mündlichen oder telefonischen Abtretungen und/oder Änderungen deren Ausführung trägt der Kunde das Risiko hinsichtlich deren (korrekter) Ausführung.
2.4 Änderungen einer vom Kunden erteilten Bestellung, gleich welcher Art, die mit höheren Kosten verbunden sind, als im ursprünglichen Angebot von Unisad zu erwarten war, gehen zu Lasten des Kunden. Führen solche Änderungen zu einer Kostensenkung, so kann der Kunde hieraus keinen Anspruch hinsichtlich einer Minderung des Kaufpreises herleiten. Unisad kann jedoch nach eigenem Ermessen entscheiden, dass diese Änderungen zur Zahlung eines niedrigeren Kaufpreises führen.
2.5 Vorgenommene Änderungen können dazu führen, dass Unisad die vor den Änderungen angegebene Lieferzeit überschreitet. Dies kann nicht zum Nachteil von Unisad geltend gemacht werden.
2.6 Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder sonstige Korrespondenz per E-Mail werden von den Parteien als rechtsverbindliche Korrespondenz akzeptiert.
Artikel 3 – Angebote und Preisangaben
3.1 Alle Angebote von Unisad sind unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2 Beschreibungen und Preise in Angeboten werden unter Vorbehalt gegeben und gelten nur annähernd. Der Kunde kann aus Fehlern in einem Angebot kein Recht ableiten.
3.3 Die Angebote von Unisad erfolgen auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Spezifikationen. Angebote basieren auf der Produktion und Lieferung innerhalb normaler Fristen und unter normalen Umständen.
3.4 Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer (btw) und anderer von der Regierung erhobener Abgaben.
3.5 Unisad ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu ändern, wenn geänderte Marktpreise und/oder Preiserhöhungen durch Lieferanten oder sonstige Entwicklungen, wie z.B. Veränderungen der Rohstoff-, Material- und Arbeitskosten, staatliche Maßnahmen, Wechselkurse, Steuern, Zölle, Abgaben etc., dies veranlassen. Unisad wird den Kunden über jede Preiserhöhung so schnell wie möglich schriftlich informieren. Erfolgt die Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss und beträgt sie mehr als 10% des ursprünglichen Preises, so hat der Kunde das Recht, die Auflösung des Vertrages innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der im vorstehenden Satz genannten schriftlichen Mitteilung geltend zu machen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass er der Preiserhöhung zustimmt.
Artikel 4 – Verpackung
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, werden die Waren – soweit erforderlich und nach alleinigem Ermessen von Unisad – mit einer Verpackung versehen, in der die Waren üblicherweise verkauft werden.
4.2 Sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nimmt Unisad die Verpackung nicht zurück, es sei denn, es handelt sich um spezielle Transportwagen, Boxen oder Taschen. Diese Verpackungsmaterialien werden von Unisad stets zurückgenommen und der Kunde hat Unisad diese Verpackungsmaterialien in einer zu bestimmenden Weise zur Verfügung zu stellen.
Artikel 5 – Lieferung
5.1 Unbeschadet des Artikels 2.2 wird der Liefertermin gemeinsam von Unisad und dem Kunden festgelegt. Soweit Unisad eine Lieferfrist angibt, gilt diese nur annähernd und nicht als Garantie.
5.2 Unisad gerät durch die bloßen Überschreitung der Lieferfrist nicht in Verzug. Tritt ein Verzug ein, gleich aus welchem Grund, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des Verzugs.
5.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – zum Beispiel in der Auftragsbestätigung von Unisad – und nicht entgegen den Bestimmungen des Artikels 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten Waren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie versand- oder transportbereit sind, als an den Kunden im Rechtssinne geliefert und der Kunde schriftlich darüber informiert wurde (Ab Werk, IncoTerms 2010), und der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung erfolgt die gelieferte Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5.4 Der Transport der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware am angekündigten Tag entgegenzunehmen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird Unisad die Ware in ihrem Lager oder anderswo lagern oder lagern lassen. Die mit der Lagerung verbundenen Kosten gehen zulasten des Kunden.
5.5 Unisad ist berechtigt, Waren in Teilen zu liefern. Jede Teillieferung, einschließlich der Lieferung von Waren eines Sammelauftrags, kann gesondert in Rechnung gestellt werden. In einem solchen Fall hat die Zahlung gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfolgen.
Artikel 6 – Zahlung
6.1 Die Zahlung durch den Kunden hat innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen und zwar durch Überweisung des geschuldeten Betrags auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und in der Auftragsbestätigung gemäß Artikel 2.2 bestätigt wurde.
6.2 Der Kunde verzichtet hiermit auf seine Verrechnungs- und Leistungsverweigerungsrechte.
6.3 Unisad sorgt für eine zeitnahe Rechnungsstellung. Eine Teilabrechnung ist jederzeit möglich, sofern dies nicht schriftlich ausgeschlossen wurde.
6.4 Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung gemäß Artikel 6.1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt, hat Unisad das Recht, den Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise zu kündigen oder auszusetzen. Im Falle einer Kündigung oder Aussetzung gemäß dieser Bestimmung haftet der Kunde in vollem Umfang für den Schaden, den Unisad erlitten hat und erleiden wird. Darüber hinaus schuldet der Kunde unbeschadet sonstiger Rechte von unisad monatliche Zinsen in Höhe von 2 % auf (den noch fälligen Teil) des Rechnungsbetrages ab dem Tag der Überschreitung des Zahlungsziels bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages. Unisad ist dann berechtigt, die sofortige Zahlung aller unbezahlten Rechnungen zu verlangen und weitere Lieferungen bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, zu dem der gesamte Rechnungsbetrag bezahlt oder ausreichende Sicherheiten hierfür geleistet wurden.
6.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die Unisad durch die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach dem Satz der niederländischen Rechtsanwaltskammer berechnet.
6.6 Zahlungen des Kunden dienen immer zuerst der Begleichung aller Kosten und aufgelaufenen Zinsen und dann der Begleichung der ältesten fälligen Rechnung, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben das ausschließliche Eigentum von Unisad, bis alle Forderungen, die Unisad gegen den Kunden hat oder erwerben wird, einschließlich in jedem Fall der in Artikel 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Forderungen, vollständig bezahlt sind.
7.2 Solange das Eigentum an der Ware nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Ware nicht verpfänden oder sonstige Rechte daran dritten einräumen, außer im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. Auf erstes Anfordern von unisad verpflichtet sich der Kunde, bei der Begründung eines Pfandrechts an den Forderungen mitzuwirken, die der Kunde durch die Weiterlieferung von Waren von seinen Kunden erhält oder erhalten wird.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich und als erkennbares Eigentum von Unisad aufzubewahren.
7.4 Unisad ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und noch beim Käufer vorhandene Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten droht. Der Kunde gewährt Unisad jederzeit freien Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder Gebäuden für die Inspektion der Waren und/oder für die Ausübung der Rechte von Unisad.
7.5 Die vorstehenden Bestimmungen unter 7.1 bis 7.4 berühren nicht die sonstigen Rechte, die Unisad zustehen.
7.6 In Bezug auf einen im Ausland ansässigen Kunden kann der Verkauf durch Unisad anstelle von Artikel 7.1 im Falle der Nichtzahlung am Fälligkeitstag kraft Gesetzes und ohne Vorankündigung als null und nichtig angesehen werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von Unisad. Alle Risiken gehen zu Lasten des Kunden. Alle gezahlten Vorschüsse werden weiterhin von Unisad erworben, um mögliche Verluste im Falle eines Weiterverkaufs auszugleichen. Die Artikel 7.2 bis 7.5 gelten entsprechend.
Artikel 8 – Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass Unisad rechtzeitig Zugang zu allen Daten und relevanten Spezifikationen hat, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind und für den betreffenden Vertrag gelten.
8.2 Verzögert sich der Anfang oder der Fortgang der Vertragsdurchführung durch Faktoren, die dem Kunden zuzurechnen sind, so gehen die daraus für Unisad entstehenden Schäden und Kosten zu Lasten des Kunden.
Artikel 9 – Reklamation
9.1 Nach Erhalt der gelieferten Ware ist der Kunde verpflichtet, gründlich zu prüfen, ob die Ware dem Vertrag entspricht. Sollte die gelieferte Ware nach Auffassung des Kunden nicht vertragsgemäß sein, hat der Kunde dies unverzüglich nach Erhalt der Ware zu melden. Falls der Grund der Mängel bei Erhalt der Ware vernünftigerweise nicht hätte entdeckt werden können, gilt eine Frist von 2 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser Grund entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können. Ungeachtet des Vorstehenden akzeptiert Unisad in keinem Fall Einwände, die nach einer Frist von 1 Monat nach Lieferung der Waren durch Unisad erhoben werden.
9.2 Wird der Widerspruch unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 9.1 von Unisad als begründet befunden, ist Unisad nur verpflichtet, die Ware, auf die sich der Widerspruch bezieht, nach Wahl von Unisad unentgeltlich zu ersetzen oder dem Kunden zu erstatten.
9.3 Die Reklamation entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Unisad.
Artikel 10 – Rücksendung von gelieferten Waren
10.1 Waren, die von Unisad an den Kunden gesendet werden, können nur nach schriftlicher Genehmigung von Unisad und unter von Unisad festzulegenden Bedingungen an Unisad zurückgesandt werden.
10.2 Die Kosten für die Rücksendung der von Unisad an den Kunden versandten Waren gehen zu Lasten des Kunden, mit Ausnahme der Kosten für die Rücksendung von Waren, bei denen Unisad festgestellt hat, dass diese Waren Mängel aufweisen, die unter die Garantie fallen oder für die Unisad haftet.
Artikel 11 – Garantie
11.1 Unisad gewährt eine Garantie für einen Zeitraum von 1 Monat nach Lieferung auf alle von Unisad gelieferten Waren. Mängel, die unter die Garantie fallen, werden von Unisad durch Ersatz der mangelhaften Waren oder durch Gutschrift des Kaufpreises der betreffenden Waren beseitigt, all dies nach Ermessen von Unisad.
11.2 Unisad ist nicht verpflichtet, eine Garantieverpflichtung zu erfüllen, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Garantie eine Verpflichtung gegenüber Unisad nicht vollständig, ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt hat.
11.3 Jede Garantie verfällt, wenn die Waren unsorgfälltig oder unüberlegt behandelt oder instand gehalten werden.
Artikel 12 – Haftung
12.1 Die Haftung von Unisad beschränkt sich auf die Einhaltung der in Artikel 11 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Gewährleistungspflichten. Eine weitergehende oder sonstige Haftung für Fehlerhafte Leistungen oder sonstige Mängel von Unisad oder für (Folge-)Schäden des Kunden oder Dritter, gleich aus welchem Grund (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit), ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung von Unisad ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer im jeweiligen Fall auszuzahlen bereit ist.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, Unisad von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die der Kunde wegen der Ausführung des Vertrages gegen Unisad auf Schadensersatz beauftragt hat, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Unisad vor. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Unisad von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der von Unisad gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen durch den Kunden stehen oder sich daraus ergeben, schad- und klaglos zu halten.
12.3 Alle Mitarbeiter von Unisad, die verklagt werden können, können sich auf die Bestimmungen dieses Artikels berufen, als ob sie Partei der Vereinbarung zwischen Unisad und dem Kunden wären.
Artikel 13 – Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte
13.1 Unisad behält sich alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte in Bezug auf die von ihr erstellten Angebote sowie in Bezug auf die von ihr erstellte oder bereitgestellte Software, Beschreibungen, Modelle, Zeichnungen und dergleichen sowie in Bezug auf die darin enthaltenen oder auf der Grundlage all dessen enthaltenen Informationen vor.
13.2 Der Kunde garantiert, dass die in Artikel 13.1 genannten Bestimmungen, es sei denn, dies ist für die Ausführung des Vertrags erforderlich, nur mit schriftlicher Genehmigung von Unisad reproduziert, veröffentlicht, gespeichert oder anderweitig verwendet werden.
13.3 Alle Zeichen, Logos, Etiketten und dergleichen, unabhängig davon, ob sie durch Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum geschützt sind oder nicht, die sich auf, in oder an den von Unisad gelieferten Waren befinden, dürfen vom Kunden nur mit Genehmigung von Unisad verändert, von oder von den Waren entfernt, nachgeahmt oder für andere Waren verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, seinem Kunden diese Klausel als Drittklausel aufzuerlegen.
Artikel 14 – Sicherheitsleistung
14.1 Wenn unisad Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, ist der Kunde verpflichtet, auf erstes Anfordern von Unisad eine ausreichende Sicherheit für die vollständige Erfüllung aller seiner Verpflichtungen in Bezug auf Verträge zu leisten, die von Unisad ausgeführt wurden oder noch ganz oder teilweise ausgeführt werden müssen, in einer von Unisad anzugebenden Weise.
Artikel 15 – Aussetzung, Kündigung und höhere Gewalt
15.1 Wenn der Kunde unisad gegenüber in irgendeiner Weise bei der Erfüllung einer Verpflichtung versagt, sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungseinstellung, eines erhaltenen (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, eines Insolvenzantrags, einer Erklärung oder Forderung, eines Konkurses, einer Liquidation oder einer Einstellung (eines Teils) des Unternehmens der anderen Partei, ist Unisad unbeschadet seiner sonstigen Rechte und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zuständig:
– die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis die Zahlung aller Beträge, die der Kunde Unisad schuldet, ausreichend gesichert ist und/oder;
– alle möglichen Zahlungsverpflichtungen auszusetzen und/oder;
– eine Vereinbarung mit dem Kunden ganz oder teilweise aufzulösen;
all dies unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, bereits gelieferte Waren und/oder erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen, und unbeschadet der sonstigen Rechte von unisad, einschließlich der Rechte auf Schadenersatz.
15.2 Im Falle einer Behinderung der Ausführung des Vertrags durch Unisad infolge höherer Gewalt ist Unisad berechtigt, die Ausführung des Vertrags ohne gerichtliche Intervention auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
15.3 Höhere Gewalt liegt vor, wenn vom Willen von Unisad unabhängige Umstände vorliegen, durch die die Einhaltung des Vertrages dauerhaft oder vorübergehend verhindert wird, sowie, soweit dies nicht bereits der Fall ist, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streik, Feuer und jede andere Fehlfunktion im Geschäft von Unisad oder seinen Lieferanten. Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn ein Lieferant, von dem Unisad im Hinblick auf die Ausführung des Vertrages mit dem Kunden Waren erwirbt, mit der vorübergehenden und/oder ordnungsgemäßen Lieferung in Verzug bleibt.
Artikel 16 – Einschaltung von Dritten
16.1 Unisad ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung eines Vertrages im Namen und für Rechnung des Kunden zu beauftragen, wenn nach Ansicht von Unisad ein Grund dazu besteht oder sich dieser aus dem Vertrag ergibt. Die Kosten hierfür werden gemäß dem Angebot von Unisad an den Kunden weitergegeben.
16.2 Der Kunde garantiert die Qualität der Waren und Dienstleistungen der vom Kunden beauftragten Dritten.
Artikel 17 – Übertragung von Rechten und Pflichten
17.1 Der Kunde darf seine Rechte und/oder Pflichten aus einem Vertrag mit Unisad ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Unisad nicht auf Dritte übertragen oder zur Sicherung gegen Ansprüche Dritter dienen lassen.
Artikel 18 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen Unisad und dem Kunden unterliegen niederländischem Recht.
18.2 Soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt, ist zunächst nur das Bezirksgericht Zeeland West-Brabant für die Kenntnisnahme von Streitigkeiten zuständig, die sich aus der (Ausführung) eines Vertrags zwischen Unisad und dem Kunden ergeben können, sowie streitigkeiten über (eine Bestimmung) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch um einstweilige Maßnahmen zu erwirken. Für Streitigkeiten zwischen Unisad und im Ausland ansässigen Kunden ist auch das ausländische Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig.
Artikel 19 – Die niederländische Fassung überwiegt
19.1 Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Übersetzung und der niederländischen Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen überwiegt die niederländische Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Belgien
1. GELTUNGSBEREICH – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vereinbarungen und aller daraus resultierenden und/oder damit zusammenhängenden Vereinbarungen zwischen Unisad und dem Kunden bzw. deren Rechtsnachfolgern sowie aller Angebote und/oder Angebote von Unisad. Von ihr kann nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien schriftlich abgewichen werden. Sie gelten unter Ausschluss aller Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den vom Kunden ausgestellten Unterlagen erscheinen, soweit diese Bedingungen der ersten entgegenstehen.
2. PREIS – reise, Broschüren, Kataloge oder Vorschläge sind unverbindlich und unverbindlich von Unisad. Wenn Bestellungen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung über den Preis ausgeführt werden, gilt der Preis des Liefertages. Der in einem Angebot oder Angebot angegebene Gesamtpreis ist der Preis in Euro (€) und ohne Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen, für die keine Auftragsbestätigung versendet wird, gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung, die den Vertrag korrekt und vollständig widerspiegelt.
3. LIEFERUNG – Der Transport der Ware erfolgt stets auf Gefahr des Kunden, auch wenn vereinbart wurde, dass Unisad für den Transport verantwortlich ist.
4. LIEFERZEITEN – Angegebene Lieferzeiten sind richthaft. Die Ware wird ab Werk/Lagerung geliefert und am Lieferort abgenommen. Mit Ausnahme einer vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung kann eine Verzögerung niemals zu einer Kündigung des Vertrags führen oder das Recht auf Entschädigung begründen. Darüber hinaus können die geplanten Ausführungsfristen bei unvorhergesehenen Umständen während der Vertragsdurchführung ausgesetzt oder verlängert werden.
5. EIGENTUMSVORBEHALT – Der Kunde wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentümer der verkauften Ware. Die Verantwortung und die Risiken, die die Ware eingehen kann, gehen zu Lasten des Kunden, sobald sie ihm zur Verfügung gestellt werden.
6. KÜNDIGUNG – Wenn der Kunde den Vertrag einseitig und ohne triftigen Grund vorzeitig kündigt oder storniert oder wenn der Vertrag aufgrund seiner Handlungen nicht zustande kommt, schuldet er Unisad eine Entschädigung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags des Auftrags. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn Unisad nachweisen kann, dass der tatsächlich erlittene Schaden größer ist.
7. ZAHLUNGSMETHODEN – Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. In Ermangelung einer vollständigen oder teilweisen Zahlung innerhalb der vorher festgelegten Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 10% pro Jahr kraft Gesetzes und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig. Der fällige Betrag erhöht sich zudem um eine pauschale Entschädigung von 10% des gesamten Rechnungsbetrages mit einem Mindestbetrag von € 125,- und unbeschadet des Rechts von Unisad, eine höhere Entschädigung unter Nachweis eines tatsächlich erlittenen höheren Schadens zu verlangen. Die Inkassokosten, die Unisad entstehen, um die Zahlung der unbezahlten Rechnungen zu erhalten, sind in dieser festen Entschädigung nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die verspätete Zahlung einer Rechnung macht die anderen offenen Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Im Falle der Nichtzahlung oder des Zahlungsverzugs behält sich Unisad das Recht vor, alle weiteren Leistungen auszusetzen, bis die vollständige Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrags erreicht ist.
8. ZAHLUNGSFÄHIGKEIT DES KUNDEN – Im Falle eines Konkurses, eines gerichtlichen Vergleichs, einer scheinbaren Insolvenz, einer Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden sowie im Falle einer Änderung der Rechtslage des Kunden behält sich Unisad das Recht vor, den Vertrag als kraft Gesetzes und ohne vorherige Inverzugsetzung aufgelöst zu betrachten.
9. REKLAMATIONEN – Reklamationen über die gelieferten Produkte müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich bei Unisad eingereicht werden. Reklamationen über die Rechnung müssen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Unisad eingereicht werden. Jede Beschwerde muss auch vollständig begründet sein, wenn der Protest nicht als nicht existent gilt. Soweit die Annahme der Lieferung nicht ausdrücklich durch Unterzeichnung des Transportdokuments erfolgt, sind Beanstandungen bei Lieferung und in jedem Fall vor Inbetriebnahme, Be- und Verarbeitung, Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware geltend zu machen. Die Haftung von Unisad ist in jedem Fall auf den Ersatz der nicht konformen Ware beschränkt.
10. HÖHERE GEWALT – Wenn Unisad aufgrund höherer Gewalt, Streik, Unfall, technischer Panne usw. nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zu erfüllen, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis unisad noch in der Lage ist, sie in der vereinbarten Weise zu erfüllen. Im Falle höherer Gewalt hat Unisad das Recht, den Vertrag schriftlich, ganz oder teilweise, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, andernfalls ohne das Recht auf Entschädigung.
11. HAFTUNG – Unisad haftet gegenüber dem Kunden für einen Mangel bei der Ausführung des Auftrags, soweit der Mangel darin besteht, die Sorgfalt und das Fachwissen, auf die bei der Ausführung des Auftrags verlässlich ist, nicht zu beachten. Die Haftung von Unisad für einen Mangel bei der Ausführung des Auftrags sowie für eine rechtswidrige Handlung ist auf den Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt, der an Unisad gezahlt wurde und/oder noch für die Arbeiten fällig ist, auf die sich das schadensverursachende Ereignis bezieht oder auf die es sich bezieht, mit einem Höchstbetrag von € 10.000,-. Der Kunde ist verpflichtet, Unisad schad- und klaglos zu halten und von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Arbeiten von Unisad im Namen des Kunden ergeben, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Unisad.
12. NICHTIGE KLAUSELN – Sollte eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klauseln für ungültig oder ungültig befunden werden, verbleibt hierdurch das Bestehen und die Gültigkeit der übrigen Klauseln in vollem Umfang.
13. EINGETRAGENER SITZ – Der eingetragene Sitz von Unisad befindet sich in Broekkempweg 6, 3680 Maaseik, Belgien.
14. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN – Für diese Vereinbarung gilt belgisches Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung dieser Vereinbarung ergeben können, und alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung dieser Vereinbarung müssen den Gerichten des Bezirks Limburg oder nach Ermessen von Unisad, den Gerichten der Gerichtsbarkeit, in der die Lieferung stattgefunden hat, vorgelegt werden.